Abrechnung
Psychotherapie in einer Privatpraxis
Kostenübernahme
Unabhängig davon, welche Krankenversicherung Sie haben, orientiert sich die Kostenberechnung an der Gebührenordnung für Psychotherapie (GOP) sowie den seit dem 01.07.2024 gültigen Analogleistungen.
Private Krankenversicherung/ Beihilfe
Die Kosten einer Psychotherapie in meiner Privatpraxis in Recklinghausen werden in der Regel von den Krankenkassen übernommen. Für das Erstgespräch und die probatorischen Sitzungen zum Kennenlernen ist meist keine vorherige Beantragung erforderlich.
Die Übernahme der Kosten für eine Kurzzeit- oder Langzeittherapie hängt jedoch vom individuellen Tarif Ihrer Krankenkasse und den enthaltenen Leistungen ab. Ich empfehle Ihnen daher, sich vorab bei Ihrer Krankenkasse über die genauen Rahmenbedingungen zu informieren und die erforderlichen Formulare zuschicken zu lassen.
Selbstzahler*innen
Wenn Sie die Kosten für eine Psychotherapie in meiner Privatpraxis in Recklinghausen selbst übernehmen möchten – zum Beispiel, um auf eine Beantragung bei der Krankenkasse zu verzichten oder um keine Diagnose speichern zu lassen – ist dafür nur eine kurze Kontaktaufnahme mit mir erforderlich. So können wir direkt einen Termin vereinbaren und den Ablauf individuell auf Ihre Wünsche abstimmen.
Bei ausschließlich selbstzahlenden Patienten/innen, die keine Erstattungsleistungen eines Versicherungsträgers oder einer Krankenkasse in Anspruch nehmen, erfolgt die Rechnungslegung gemäß GOP, angelehnt an den EBM-Satz der gesetzlichen Krankenversicherungen, in Verbindung mit GOA, mit dem 2,8-fachen Steigerungssatz. Pro Sitzung (50 Minuten) beläuft sich der Satz auf 126,77 € (GOP Leistung 870, Steigerungssatz 2,9*)
Gesetzliche Krankenversicherung
Da es sich um eine Privatpraxis handelt, ist eine direkte Abrechnung über Ihre Krankenkassen-Chipkarte leider nicht möglich. Wenn Sie jedoch bereits längere Zeit vergeblich nach einem Therapieplatz bei Kassentherapeut*innen gesucht haben, besteht die Möglichkeit, dass Ihre gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine Psychotherapie in einer Privatpraxis übernimmt (sogenanntes Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V).
Dafür müssen Sie Ihrer Krankenkasse nachweisen, dass eine erfolglose Suche nach einem Therapieplatz bei Therapeut*innen mit Kassenzulassung stattgefunden hat. Infomaterial und die erforderlichen Formulare sende ich Ihnen gerne per E-Mail zu.
Absage und Ausfallhonorar
Da ich die mit Ihnen vereinbarten Termine fest reserviere (sogenannte Bestellpraxis), ist im Falle einer Verhinderung eine rechtzeitige Absage unbedingt erforderlich – mindestens zwei Werktage vorher (per E-Mail oder Telefon). So kann der Termin bei Bedarf an andere Klient*innen vergeben werden, die möglicherweise dringend auf eine Sitzung warten.
Für Termine, die nicht rechtzeitig abgesagt werden (mindestens 48 Stunden vorher, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt), berechne ich ein Ausfallhonorar von 60 Euro.
Diese Regelung basiert auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und dem Vergütungsanspruch für die Bereitstellung von Leistungen. Sie ist mit den Berufskammern und der Kassenärztlichen Vereinigung abgestimmt.
